Informationen zur Bildungszeit
Informationen zur Bildungszeit
Das Evangelische Bildungswerk Württemberg im Verbund von Einrichtungen der evangelischen Erwachsenen- und Familienbildung ist eine anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (Gütesiegel: QVB, Stufe B). Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule können bis zu 5 Tage Bildungszeit im Jahr beantragen. Die Freistellung kann für die berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung genutzt werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf Bildungsurlaub spätestens 9 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber eingereicht wird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de.
Hier finden Sie die Unterlagen zum Download:
